AGB Ballonfahrten

Buchung

Mit der Buchung schließt der Kunde über den VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. mit dem Luftfahrtunternehmen "Tourenmacher" (Werner Großmann, 48282 Emsdetten) einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon für eine Fahrdauer von ca. 60 - 90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der Firma oder des Vermittlers liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten als vertragsmäßig durchgeführt. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde. Der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. ist lediglich Vermittler zwischen Kunde und Luftfahrtunternehmen.

Ticket

Das Ticket wird in Form eines Gutscheins ausgehändigt. Die Tickets sind erst nach vorheriger Absprache mit der Firma "Tourenmacher" übertragbar. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 3 Jahre ab Buchungsdatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht nicht mehr.

Zahlungen

Die Zahlung der Ballonfahrt erfolgt sofort bei der Buchung in bar oder per ec-cash. Erfolgt die Buchung telefonisch oder per E-mail, wird die Ballonfahrt in Rechnung gestellt. Die Buchung ist erst gültig, wenn der komplette Rechnungsbetrag gezahlt wurde.

Stornierung

Eine Buchung kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen ab Buchungsdatum kostenfrei storniert werden. Eine Stornierung kann nur vom Kunden oder Passagier selbst vorgenommen werden. Terminverschiebungen aus gesundheitlichen Gründen von Seiten des Kunden werden bis 24 Stunden vor dem geplanten Start akzeptiert. Bei Stornierung/ Rücktritt 24 Stunden oder weniger ist Schadensersatz zu zahlen.

Der Passagier kann eine Ersatzperson in Absprache mit dem Luftfahrtunternehmen für den vereinbarten Fahrttermin benennen.

Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung außerhalb der oben angegebenen Zeiten wird ein Betrag in Höhe von 30,00 € fällig.

Nichtantritt der Fahrt

Ein vereinbarter Termin in mündlicher und schriftlicher Form gilt als verbindlich. Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf seine Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.

Terminvereinbarungen

Die Ballonfahrt erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen.

Treffpunkt

Der Treffpunkt wird vom Luftfahrtunternehmen rechtzeitig telefonisch dem Passagier mitgeteilt.

Absage einer Ballonfahrt

Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder technischen Gründen im Voraus oder vor Ort abgesagt werden, so können keine Schadensersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen "Tourenmacher" gestellt werden, d.h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen. Das Luftfahrtunternehmen erwartet, dass der Passagier am Tag der Ballonfahrt telefonisch erreichbar ist.

Ausschluss einer Ballonfahrt

Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt verfällt in diesem Fall. Gleiches gilt für Passagiere, welche unbedingt Schusswaffen oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten.

Haftungsbeschränkungen

Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie privates Handgepäck wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.

Wartezeiten

Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine Ballonfahrt im gleichen Kalenderjahr in dem auch die Buchung vorgenommen wurde.

Vertragsart

Bei dem hier abgeschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Luftfahrtunternehmen "Tourenmacher" mit den Ballonen keine Passagiere befördert, welche feste und bestimmte Distanzen überbrücken möchten.

Gültigkeit

Der Kunde und der Passagier erkennen diese Bedingungen mit der Buchung an.