Der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen Bootsrundfahrten an. Vertragspartner einer solchen Bootsrundfahrt sind der Besteller einerseits und der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.
Einzelpreise 30 Minuten:
Erwachsene: 4,00 EUR pro Person
Kinder: 2,50 EUR pro Person
Einzelpreise 60 Minuten:
Erwachsene: 5,00 EUR pro Person
Kinder: 3,00 EUR Pro Person
Die Preise für Gruppenfahrten und Sonderfahrten können beim VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. erfragt werden.
Die oben angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die Höchstzahl beträgt 40 Personen pro Gruppe.
Bei bestellten Bootsrundfahrten ist der Bootsfahrer verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Bootsrundfahrt einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten (siehe Ziffer 4)
Bei verspätetem Eintreffen der an der Bootsrundfahrt teilnehmenden Gäste muss zwischen diesen und dem Bootsfahrer vereinbart werden, ob die Fahrt entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird der Preis nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Bootsfahrt ergibt.
Wird eine bestellte Bootsrundfahrt nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 24 Sunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
Soweit nicht anders vereinbart wurde, wird der Preis für die Bootsrundfahrt unmittelbar nach der Fahrt von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Bootsfahrer ausgezahlt.
Bei Ausfall des Bootsfahrers ist der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen.
Die Teilnahme an den Bootsrundfahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird von Seiten des VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. nicht übernommen.
Der Besteller einer Bootsrundfahrt erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.