Der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen Stadtführungen an. Vertragspartner einer solchen Stadtführung sind der Besteller einerseits und der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.
Die Honorare für allgemeine Stadtführungen betragen:
Erwachsene: 2,50 € pro Person
Kinder: 1,50 € pro Person
Pro Person: 2,00 €
Mindestpreis: 40,00 €
Die Termine für die öffentlichen Führungen können beim VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. erfragt werden. Die oben angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die Höchstzahl beträgt 25 Personen pro Gruppe.
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt bei Eintreffen der zu führenden Person(en), spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung.
Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten (siehe Ziffer 5)
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung ergibt.
Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 24 Sunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Führung von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausgezahlt.
Bei Ausfall des Stadtführers ist der VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen.
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird von Seiten des VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. nicht übernommen.
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.