„Die am 14.02.2020 öffentlich bekannt gemachten Möglichkeiten, am 27.09.2020 aus Anlass des „Nordhorner Oktobers“, sowie am 25.10.2020 aus Anlass der „Nordhorn Herbstkirmes“ die Verkaufsstellen in dem beschriebenen Teilbereich der Stadt Nordhorn öffnen zu dürfen, werden widerrufen.