„Die am 14.02.2020 öffentlich bekannt gemachten Möglichkeiten, am 27.09.2020 aus Anlass des „Nordhorner Oktobers“, sowie am 25.10.2020 aus Anlass der „Nordhorn Herbstkirmes“ die Verkaufsstellen in dem beschriebenen Teilbereich der Stadt Nordhorn öffnen zu dürfen, werden widerrufen.
Es wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
Der Verwaltungsakt richtet sich an alle, die von dem sonntäglichen Offenhalten der Verkaufsstellen betroffen sind. Der Bescheid mit seiner Begründung kann in den Räumlichkeiten des Ordnungsamtes der Stadt Nordhorn, Stadthaus II, Büchereiplatz, Zimmer-Nr. 1.18, eingesehen werden.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Nordhorn, den 25.06.2020
Semper“
Quelle: www.nordhorn.de