Allgemeine Geschäftsbedingungen des VVV-Stadt- und
Citymarketing Nordhorn e.V. für Bootsrundfahrten mit dem „Vechtestromer“, der „Vechtesonne“ und der „Vechteschute“

Stand: August 2022

Der VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.V. (nachfolgend VVV Nordhorn) bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen Bootsrundfahrten an. Vertragspartner einer solchen Bootsrundfahrt sind der Besteller einerseits und der VVV Nordhorn andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.

Sie als Anmelder versichern dabei, dass Sie für die mitangemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt sind. Gleichzeitig erkennen Sie und die übrigen Teilnehmer diese AGB für Bootsrundfahrten an.

1. Vertragsanbahnung und Bestätigung
Bei öffentlichen Fahrten kann der Gast ohne Voranmeldung an der Bootsfahrt teilnehmen. Die Abfahrtszeiten sind beim VVV Nordhorn zu erfragen.

Bei öffentlichen Fahrten ohne Reservierung kann der VVV Nordhorn nicht gewährleisten, dass für jeden interessierten Fahrgast auch Plätze frei sind. Bei größeren Gruppen empfiehlt sich daher eine Voranmeldung sowie unter Umständen die Buchung einer exklusiven Bootsrundfahrt. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Internet an den VVV Nordhorn übermitteln. Bei Reservierung erhält der Gast eine mündliche oder schriftliche Bestätigung bzw. sofern gewünscht eine Buchungsbestätigung.

2. Bezahlung

Die Preise für die grosse öffentliche Rundfahrt betragen:

Einzelpreise 60 Minuten:
Erwachsene: 9,00 EUR pro Person
Kinder: 4,50 EUR pro Person

Die Preise für Exklusivfahrten betragen:

Einzelpreise 60 Minuten:
Vechtestromer (max. 14 Personen): 125,00 EUR pauschal
Vechtesonne oder Vechteschute (max. 25 Personen): 179,00 EUR pauschal

Die Preise für weitere Gruppenfahrten und Sonderfahrten können beim VVV Nordhorn erfragt werden.

Die oben angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer.

Bei öffentlichen Bootsrundfahrten wird der Preis für die Bootsrundfahrt unmittelbar vor der Fahrt von dem Fahrgast bar an den Bootsfahrer gezahlt. Alternativ ist eine Bezahlung auch in der Tourist-Information des VVV Nordhorn möglich. Der Fahrgast erhält im Gegenzug einen Fahrschein. Ein Anspruch auf eine Bootsfahrt besteht nur bei Vorlage dieses Fahrscheins.

Gruppen- und Sonderfahrten können auf Wunsch und nur nach vorheriger Bekanntmachung durch den Gast auch auf Rechnung erfolgen. Der Gast erhält dann nach erfolgter Bootsrundfahrt eine Rechnung. Der darin angegebene Betrag ist binnen der genannten Fristen zu bezahlen.

3. Leistungen und Preise
Die Leistungen und Preise ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internetseite sowie Auskunft der Mitarbeiter/innen des VVV Nordhorn).
Hinweis: In der Bootsrundfahrt ist eine Gästeführung nicht enthalten. Wünscht der Fahrgast während der Bootsfahrt einen fachkundigen Gästeführer, so muss er diesen Wunsch explizit äußern.

4. Abfahrtzeiten und Bootsbelegung
Die Abfahrtzeiten können vor Ort am VVV-Anleger entnommen oder in der Tourist-Information des VVV Nordhorn (Firnhaberstr. 17, 48529 Nordhorn) erfragt werden. Da sich durch Exklusiv- und Sonderfahrten der Fahrplan der öffentlichen Rundfahrten kurzfristig ändern kann, empfiehlt es sich, nähere Informationen direkt beim VVV Nordhorn, Tel.: 05921/8039-0, einzuholen.

Es besteht kein Recht auf die Rundfahrt mit einem bestimmten Boot, kurzfristige Änderungen sind möglich.

5. Wartezeiten und Verspätungen
Bei bestellten Bootsrundfahrten ist der Bootsfahrer verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Rundfahrt einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten.

Bei verspätetem Eintreffen der an der Bootsrundfahrt teilnehmenden Gäste muss zwischen diesen und dem Bootsfahrer vereinbart werden, ob die Fahrt entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird der Preis nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Bootsfahrt ergibt.

6. Rücktritt / Umbuchung
Wird eine bestellte Bootsrundfahrt nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 48 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Bei einer Abbestellung des Bootes zwischen 72 Stunden und 48 Stunden vor der geplanten Bootsfahrt, erhebt der VVV Nordhorn eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises.  Der Rücktritt von der Bootsfahrt muss schriftlich beim VVV Nordhorn erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VVV Nordhorn.

Ein vereinbarter Termin in mündlicher und schriftlicher Form gilt als verbindlich. Erscheint ein Fahrgast nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf eine Bootsfahrt verfallen. Gleiches gilt für Fahrgäste, welche zu spät kommen und das Boot schon abgelegt hat (unter Berücksichtigung der Ziffer 5).

Wenn Gäste, die sich für eine öffentliche Rundfahrt angemeldet haben, unmittelbar vor Ablegen des Bootes nicht am Anleger sind, verfällt ihr Anspruch auf eine Rundfahrt automatisch. Die Plätze stehen dann anderen interessierten Fahrgästen zur Verfügung.

Unangetastet der oben angegebenen Stornierungsfristen und –gebühren fallen bei Umbuchung einer Bootsfahrt Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 EUR an.

7. Ausfall Bootsfahrer
Bei Ausfall des Bootsfahrers ist der VVV Nordhorn bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen.

Wenn öffentliche Fahrten aufgrund eines fehlenden Bootsfahrers ausfallen, ist der VVV Nordhorn bemüht, dieses so frühzeitig wie möglich bekannt zu machen (z. B. Anschlag am Anleger, Homepage sowie soziale Medien des VVV Nordhorn). Schadensersatzansprüche an den VVV Nordhorn können nicht gestellt werden, d. h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden.

Wenn bei gebuchten Bootsfahrten kein Bootsfahrer verfügbar sein sollte, informiert der VVV Nordhorn die Gäste so früh wie möglich über den Ausfall der Bootsfahrt. Der Gast ist dann von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Wie bei den öffentlichen Fahrten können auch hier keine Schadensersatzansprüche beim VVV Nordhorn geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Bootsfahrt bleibt bestehen. Der VVV Nordhorn ist bemüht, zeitnah einen Ersatztermin anzubieten.

8. Höhere Gewalt
Kann die Bootsfahrt aufgrund höherer Gewalt wie z. B. wegen Unwetters, Strömungsstärke, plötzliche Motorschäden etc. durch den VVV Nordhorn nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann der VVV Nordhorn von dem Vertrag zurücktreten.

Tritt der VVV Nordhorn von dem Vertrag aus Gründen höherer Gewalt zurück, kann und muss der VVV Nordhorn den Ausfall der Bootsfahrt aufgrund der Kurzfristigkeit der Geschehnisse nicht schriftlich bestätigen und wird auch keine Ausfallentschädigung zahlen.

Bei bestellten Bootsfahrten ist der VVV Nordhorn bemüht, die teilnehmende Gruppe über den Ausfall der Bootsfahrt zu informieren. Bei Ausfall der Bootsrundfahrt aufgrund höherer Gewalt ist der Gast von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

Der VVV Nordhorn ist um einen kurzfristigen Ersatztermin bemüht.

Aktuelle Witterungsbedingungen stellen jedoch keinen Grund dar, die Bootsrundfahrt ausfallen zu lassen.

9. Ausschluss von Fahrgästen
Der Bootsfahrer hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Anspruch auf eine Bootsfahrt verfällt in diesem Fall. Gleiches gilt für Passagiere, die Schusswaffen oder Messer mitführen oder den Sicherheitsanweisungen des Bootsfahrers nicht Folge leisten.

Fahrgäste, die gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

10. Beförderung von Hunden
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

11. Verhalten an Bord
Fahrgäste haben sich während der gesamten Bootsfahrt so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Bootsbetriebes, die eigene Sicherheit und die der anderen Passagiere am Bord gewährleistet ist. Zudem ist jedwedes Verhalten zu unterbinden, durch das sich andere Passagiere gestört fühlen können.

12. Rauchen
Das Rauchen ist während der gesamten Bootsfahrt nicht gestattet.

13. Haftung
Die Teilnahme an Bootsrundfahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Bootsfahrer übernimmt zudem keine Aufsichtspflicht.

Der VVV Nordhorn haftet für Schäden beschränkt auf die Höhe des doppelten Fahrpreises, soweit der Schaden vom VVV Nordhorn weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt worden ist. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet der VVV Nordhorn für jeden von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schadens. Dabei sind die Sicherheitsanweisungen des Bootsfahrers einzuhalten.

Der Gast ist verpflichtet Mängel der Bootsrundfahrt unverzüglich dem Bootsfahrer zu melden. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

14. Gültigkeit
Der Besteller einer Bootsrundfahrt erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Bootsrundfahrt Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Fahrgast und dem VVV Nordhorn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Sitz des VVV Nordhorn.