Allgemeine Geschäftsbedingungen des VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. für die Vermietung von Leihfahrrädern

Stand: September 2022

1. Anwendung
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die gewerbliche Vermietung von Fahrrädern und deren Zubehör beim VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. (nachfolgend VVV Nordhorn). Der Mieter geht mit dem VVV Nordhorn als Vermieter einen Vertrag ein.

Sie als Besteller versichern dabei, dass Sie für die mitangemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt sind. Gleichzeitig erkennen Sie und die übrigen Teilnehmer diese AGB für die Vermietung von Leihfahrrädern an.

2. Vertragsanbahnung und Vertragsbestätigung
Mieter können sich grundsätzlich ohne Voranmeldung beim VVV Nordhorn, Firnhaberstr. 17, 48529 Nordhorn, ein Fahrrad ausleihen.

Voraussetzung ist die Volljährigkeit des Mieters (mind. 18 Jahre). Minderjährige können nur mit schriftlicher Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters oder einer erwachsenen Aufsichtsperson ein Fahrrad ausleihen.

Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande.

Für Gruppenbuchungen empfiehlt es sich, die Fahrräder vorher zu reservieren. Den Reservierungswunsch kann der Mieter mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Internet an den VVV Nordhorn übermitteln. Der VVV Nordhorn wird die Reservierung nach erfolgter Prüfung mündlich oder schriftlich bestätigen oder – wenn die Fahrräder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen – die Reservierung ablehnen. Die Prüfung des Personalausweises bzw. Reisepasses des Bestellers als Stellvertretung für die Gruppe erfolgt am Tag der Leihgabe. Die Reservierung von Leihrädern stellt ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem VVV Nordhorn als Vermieter dar und ist somit verbindlich.

Ohne Reservierung kann der VVV Nordhorn nicht gewährleisten, dass die Räder zum Mietzeitpunkt vorrätig und fahrtüchtig sind.

3. Preise und Leistungen

Der VVV Nordhorn hält mehrere Damen- und Herrenräder sowie Zubehör wie Kindersitze, Körbe, Helme und Fahrradtaschen zum Ausleihen vorrätig.

Die Leihgebühren für ein Fahrrad sowie Zubehör betragen:
pro Tag                                                        15,00 Euro

E-Bike pro Tag                                          25,00 Euro

Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Die aktuellen Preise sind direkt beim VVV Nordhorn zu erfragen und im Mietvertrag ausgewiesen.

Bei Reservierungen von Leihrädern gelten die Preise zum Reservierungszeitpunkt, es sei denn der VVV Nordhorn weist die geänderten Preise in der Reservierungsbestätigung aus.

Nach erfolgter Bezahlung erhält der Mieter einen Schlüssel, mit dem er das Leihrad mit dem am Fahrrad fest installierten Schloss unterwegs abschließen kann.

Der VVV Nordhorn überlässt dem Mieter ein nach StVZO verkehrssicheres und sorgfältig gewartetes Fahrzeug. Der Mieter vergewissert sich während einer vorangehenden kurzen Probefahrt, dass das Fahrrad verkehrstauglich ist.

4. Bezahlung
Die Bezahlung der Leihgebühr erfolgt unmittelbar vor der Leihgabe in der Tourist-Information des VVV Nordhorn bar oder per EC-cash. Für größere Gruppen besteht nach vorheriger Bekanntmachung durch die Gruppe auch die Möglichkeit einer Rechnungsstellung im Anschluss an die Leihgabe.

5. Stornierung
Stornierungen von reservierten Leihrädern sind bis eine Woche vor Vertragsbeginn, d. h. vor dem ersten Tag der Nutzung der Leihräder, kostenlos möglich. Danach können Stornogebühren von bis zu 50 % des Vertragswertes erhoben werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VVV Nordhorn (Poststempel). Die Erhebung von Stornogebühren bemisst sich dabei nach Aufwand und Mietausfallkosten.

Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem VVV Nordhorn nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend genannten Stornogebühren. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Bei Reservierungen betrachtet der VVV Nordhorn die Gruppe nach einer Wartezeit von 60 Minuten ab vereinbartem Treffpunkt – sofern dieser vereinbart wurde – als nicht angekommen und ist somit berechtigt, die Leihräder nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Anders verhält es sich, wenn der Mieter den Vermieter über das verspätete Eintreffen informiert hat.

Beabsichtigt der Mieter nach geschlossenem Mietvertrag die Nutzungsdauer des Leihrades zu verkürzen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages, es sei denn vor Abschluss des Mietvertrages wurden individuelle Absprachen zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen.

6. Nutzungsvorschriften und Haftung des Mieters
a) Der Mieter hat das Fahrrad und eventuell vorhandenes Zubehör sorgsam und im Rahmen der üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere das Einhalten der Straßenverkehrsregeln, die in Deutschland oder – im Falle von grenzüberschreitenden Radtouren – in den Niederlanden gelten.

In diesem Sinne ist es auch untersagt, mit dem Leihrad freihändig zu fahren.

b) Die Rückgabe der Leihräder muss grundsätzlich bei der Tourist-Information des VVV Nordhorn und zu deren Geschäftszeiten erfolgen. In Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter ist eine Rückgabe auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich. Die ordnungsgemäße und sichere Abstellung des Leihrades ist einzuhalten.

c) Bei verspäteter Abgabe der im Vertrag angegebenen Ausleihzeit wird der volle Tagespreis des/der betreffenden Rades/Räder und ggf. Zubehör, berechnet, zzgl. 3,00 € pro Rad und Tag für Ausfall und Bearbeitung. Nach 3 Tagen Verspätung wird/werden das/die Rad/Räder und ggf. das Zubehör bei der Polizei als Diebstahl gemeldet und gerichtliche Schritte eingeleitet.

d) Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, die vom Mieter nicht selbst durchgeführt werden kann, so muss er das Fahrrad auf eigene Gefahr und Kosten zum Vermieter oder alternativ zu einer von ihm genannten Werkstatt befördern. Sind die vorzunehmenden Reparaturarbeiten auf Verschleiß zurückzuführen, übernimmt der VVV Nordhorn die Kosten der Reparatur. Beauftragt der Mieter jedoch eine andere als vom VVV Nordhorn genannte Werkstatt, so trägt er die Kosten alleine.

Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter in voller Höhe. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, das Vertragsverhältnis bei unsachgemäßem Gebrauch des Fahrrades jederzeit vorzeitig zu kündigen, die Herausgabe des Rades zu verlangen sowie eine erneute Vertragsanbahnung abzulehnen.

Liegt ein Verschleiß vor und ist ersichtlich, dass das Rad nicht in kurzer Zeit zu reparieren ist und der Mieter den Mangel nicht absichtlich zu verschulden hat, stellt der VVV Nordhorn dem Mieter kostenlos ein Ersatzrad zur Verfügung.

e) Bei einem von dem Mieter verschuldeten Abhandenkommen oder Totalschaden des Leihrades hat der Mieter den von dem Vermieter zu bemessenden Wert des Fahrrades zu ersetzen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, auf eigene, nicht erstattungsfähige Kosten ein sachverständiges Wertgutachten einzuholen. Dem Vermieter bleibt ein maßgebliches Gegengutachten vorbehalten. Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Aktenzeichen ist dem Vermieter mitzuteilen.

f) Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Leihrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.

g) Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrrades, über alle Einzelheiten – ggf. schriftlich unter Vorlage einer Skizze – zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie ggf. die amtlichen Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z. B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt wer-den.

h) Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrrad beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

Der Kunde haftet ab dem ersten Buchungstag des Leihrades für Schäden auch nach der Mietzeit solange, bis der VVV Nordhorn das zurückgegebene Leihrad kontrolliert hat oder bis das Leihrad zwischenzeitlich an einen anderen Mieter vermietet wurde. Die Haftung endet jedoch spätestens 4 Werktage nach Abgabe des Leihrades.

Bei Mängeln und Beschädigungen, die auf Verschleiß zurückzuführen sind, ist der Mieter von eventuellen Haftungsansprüchen befreit (s. auch Ziffer 6 d).

7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für vertragstypische Verletzungen.

8. Datenschutz und Datenverarbeitung
Für den Verleih von Fahrrädern benötigt der VVV Nordhorn den Personalausweis oder den Reisepass in Original und behält zur Sicherheit eine Kopie des Ausweises.

Die Daten werden für nachgewiesene Ermittlungen in Ordnungs- bzw. Strafverfahren wie im Falle des Missbrauchs und Diebstahls der Leihräder oder bei Verstößen der Straßenverkehrsordnung benötigt und gespeichert. Eine Weiterleitung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Sitz des VVV Nordhorn.