Allgemeine Geschäftsbedingungen des VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. für Pauschalarrangements & öffentliche Touren

Stand: März 2015

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns, dass Sie Nordhorn besuchen kommen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit dem VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. (nachfolgend VVV Nordhorn) als Reiseveranstalter abschließen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Gruppenpauschalen, Radfahrangebote und individuellen Kurzurlaubsangebote sowie öffentliche Touren des VVV Nordhorn. Da für öffentliche Touren teils andere Regelungen als für Pauschalarrangements gelten, werden Besonderheiten von öffentlichen Touren gesondert dargestellt. Für andere Aktivitäten des VVV Nordhorn wie bspw. die Vermittlung von Beherbergungen, Gästeführungen, Bootsfahrten etc. gibt es eigene AGBs.

1. Abschluss des Vertrages
Ihre Anmeldung, die Sie schriftlich (per Fax, E-Mail, Internet), telefonisch oder persönlich beim VVV Nordhorn vornehmen, ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages bzw. zur Teilnahme an der öffentlichen Tour.

Sie als Anmelder versichern dabei, dass Sie für die mitangemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt sind. Gleichzeitig erkennen Sie und die übrigen Teilnehmer diese AGB an.

Pauschalarrangement
Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von Seiten des VVV Nordhorn zustande.

Öffentliche Tour
Der Vertrag zwischen dem VVV Nordhorn und dem Kunden kommt mit der Bezahlung zustande.

2. Bezahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Pauschalarrangement
Bemisst sich bei Gruppenpauschalen der Preis nach der Anzahl der angemeldeten Gäste, ist dieser Preis auch dann maßgeblich, wenn die Gästegruppe aus weniger als der angemeldeten Personenzahl besteht.

Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung auf das Konto des VVV Nordhorn, Konto-Nr. 101 300 900, BLZ 280 699 56, IBAN DE 27280699560101300900, BIC GENO DEF1NEV bei der Grafschafter Volksbank eG zu überweisen.

Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Leistet der Reisegast die Anzahlung oder die Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, so ist der VVV Nordhorn berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Öffentliche Tour
Bei öffentlichen Touren ist der gesamte Betrag spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Tour direkt beim VVV Nordhorn zu bezahlen. Liegt am 13. Tag vor der öffentlichen Tour keine Bezahlung vor, ist der VVV Nordhorn sowie ggf. ein vorhandener Partner berechtigt, Sie von der Teilnahme auszuschließen. Zudem ist der VVV Nordhorn nicht verpflichtet, Sie an die Zahlung zu erinnern.

Bei Anmeldungen kürzer als 14 Tage vor Beginn der öffentlichen Tour ist der gesamte Betrag unmittelbar nach Buchung zu begleichen.

3. Leistungen und Preise
Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (z. B. Prospekt, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem VVV Nordhorn vorliegen.

Nehmen Sie nach Reiseantritt einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so wird der Preis hiervon nicht berührt.

Der VVV Nordhorn ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Leistungsänderungen unverzüglich dem Gast mitzuteilen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Gast berechtigt, innerhalb von 7 Tagen (bei kurzfristigen Buchungen unverzüg-lich) ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem der Anmeldung ab, können Sie ebenfalls innerhalb von 7 Tagen (bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich) zurücktreten. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, ist der Inhalt der Reisebestätigung für Sie und uns verbindlich.

Der VVV Nordhorn bedient sich zur Erbringung der im Vertrag im Einzelnen vereinbarten Leistungen unter anderem an Dritte als Leistungsträger, z. B. Schifffahrtsunternehmen, Hotels, Busunternehmen, Anbieter Fahrradverleih, die rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VVV Nordhorn sind. Leistungsträger ist in diesem Fall bspw. das Hotel, in dem Sie untergebracht sind oder das Busunternehmen, das Sie befördert.

4. Rücktritt/Umbuchung

Pauschalarrangement
Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VVV Nordhorn (Poststempel).

Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der VVV Nordhorn Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen.

Umbuchungen und Rücktritt sind bis zu 14 Tage vor Ankunft gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Person möglich. Vom 13. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn erheben wir 80 % des Reisepreises pro Person. Danach ist der volle Reisepreis zu entrichten.

Bei Gruppenpauschalen mit Übernachtungen gelten folgende gesonderte Umbuchungs- und Rücktrittsfristen. Umbuchungen und Rücktritt sind bis zu 21 Tage vor Ankunft gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Person möglich. Vom 20. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn erheben wir 80 % des Reisepreises pro Person. Danach ist der volle Reisepreis zu entrichten.

Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem VVV Nordhorn nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittsversicherung enthalten ist. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Öffentliche Tour
Der Kunde kann bis zum Beginn der öffentlichen Tour jederzeit seine Anmeldung zurückziehen. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, so kann der VVV Nordhorn Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen.

Umbuchungen und Rücktritt sind bis zu 14 Tage vor Tourenbeginn kostenlos möglich. Vom 13. bis zum 3. Tag vor Beginn der öffentlichen Tour erheben wir 80 % des Reisepreises. Danach ist der volle Reisepreis zu entrichten.

Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem VVV Nordhorn nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Der VVV Nordhorn behält sich vor, bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Fahrten 48 Stunden vorher abzusagen.

5. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt wie z. B. wegen Unwetters, Glatteis, Sturmwarnung o. Ä. durch den VVV Nordhorn oder seinen Partnern nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann der VVV Nordhorn von dem Vertrag zurücktreten.

Tritt der VVV Nordhorn von dem Vertrag aus Gründen höherer Gewalt zurück, ist der Gast von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Tritt der VVV Nordhorn nur teilweise von dem Vertrag zurück, reduziert sich der vom Gast zu zahlende Preis für die jeweilige Leistung entsprechend.

6. Haftung
Der VVV Nordhorn haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der Beschreibung aller Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Prospektdruckes, für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Reiseabwicklung.

Der VVV Nordhorn haftet für Schäden beschränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit der Schaden vom VVV Nordhorn oder einem Leistungsträger weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt worden ist. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet der VVV Nordhorn für jeden von ihm oder einem fremden Leistungsträger vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.

Der VVV Nordhorn haftet nicht für Angaben und Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und nicht Bestandteil des Pauschalangebots / der öffentlichen Touren sind. Bei den Tagesfahrten zu den ostfriesischen Inseln zählt z. B. das Ausleihen von Fahrrädern, sofern dieses gebucht wird, nicht zu den Hauptleistungen des VVV Nordhorn. Aus diesem Grund haftet der VVV Nordhorn nicht für Verlust des Fahrrads oder Schäden am Fahrrad.

Der Teilnehmer reist auf eigene Gefahr. Alle Reisebeteiligten nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten und Touren teil und haften für die eigens verursachten Schäden. Für Schäden infolge Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks haftet der VVV Nordhorn nicht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Die Besucherordnung und Sicherheitsbestimmungen von externen Leistungsträgern sind einzuhalten. Diese können bei den jeweiligen Leistungsträgern eingesehen werden.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem VVV Nordhorn anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, bitten wir unverzüglich den VVV Nordhorn in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer hat alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen.

Bei Buchung von Radfahrangeboten ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Straßenver-kehrsordnung selbst verantwortlich.

8. Datenschutz und Datenverarbeitung
Für die Buchung von Pauschalarrangements und öffentlichen Touren benötigt der VVV Nordhorn personenbezogene Daten. Diese Daten, wie Namen, Anschrift, Rufnummern usw. werden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nur für die Buchung der Pauschalangebote und der öffentlichen Touren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der VVV Nordhorn ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem VVV Nordhorn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Sitz des VVV Nordhorn.